Fit um jeden Preis? Die Konkurrenz unter den Fitnessstudios ist groß. Nehmen Sie sich daher vor unseriösen Lockangeboten in Acht. Hier erfahren Sie, wann Sie im Recht sind!

Ziel der Fitnessstudios: Lange Kundenbindung

Fitnessstudios boomen! Knapp jeder zehnte Deutsche ist in einem Fitnessstudio. Doch der Konkurrenz unter den Fitnessstudios ist groß und manchmal wird im Kampf um die Kunden zu üblen Tricks gegriffen. Nicht jeder Rabatt und jede kostenlose Sonderaktion ist wirklich ein Schnäppchen. Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Vorteilen blenden und lesen Sie vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte genau durch.

 

Die Einrichtung eines Fitnessstudios und die Anschaffung von Geräten ist mit hohen Investitionen verbunden, dazu kommen noch laufende Kosten wie Miete und Personal. Deshalb locken Fitnessstudios so viele Kunden wie möglich mit niedrigen Monatsbeiträgen (z. B. Superfit mit 9,90 €/Monat) bei langen Vertragslaufzeiten. Ein vorzeitiger Vertragsausstieg wird kaum akzeptiert. Wer weiß aber schon, ob er übernächstes Jahr noch trainieren kann oder will?

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Jeder zehnte Deutsche ist in einem Fitnessstudio angemeldet

Im Jahr 2014 waren rund 9,08 Millionen Menschen Mitglied in einer der gut 7.940 Fitnessstudios in Deutschland aktiv. Die führenden Fitnessstudioanbeiter in 2013 waren:

PositionAnbieterMitgliederFitnessstudios
1McFit1.204.000161
2Fitness First270.00088
3clever fit245.000149
4Kieser Training236.000115
5INJOY204.000160

Kündigungsgründe im Fitnessstudio im Überblick

Der Bundesgerichtshof hat für Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt (Aktenzeichen: XZR 42/10). Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Hier sind die Gründe für ein Sonderkündigungsrecht:

  1. Umzug des Kunden an einen anderen Wohnort: Wenn das Fitnessstudio selbst umzieht, auch wenn es nur innerhalb der gleichen Stadt den Standort wechselt (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm, 17 U 109/91) oder seine Öffnungszeiten stark verkürzt. Hier darf der Kunde sogar dann kündigen, wenn es im Vertrag ausgeschlossen wurde.
  2. Ernsthafte Erkrankung und Schwangerschaft: Ernsthafte Krankheit oder eine nach Vertragsabschluss eingetretene Schwangerschaft. In diesen Fällen reicht ein einfaches ärztliches Attest, das (ohne Angabe der Erkrankung) die Untauglichkeit für das Fitness-Training bestätigt. Dem Fitnessstudio müssen keinesfalls nähere Auskünfte über die Art der Krankheit gemacht werden.
  3. Kündigungsfristen: Diese gehören zu den Hauptthemen, mit denen sich Gerichte beschäftigen müssen. Sie sollten daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor dem Vertragsabschluss gründlich durchlesen und sich nicht scheuen, Fragen zu stellen und Unverständliches erklären zu lassen.
  4. Die Vertragslaufzeit: Mitgliedschaften von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr sind üblich. Laut Rechtsprechung beim Bundesgerichtshof (BGH) liegen Gründe vor, die gegen eine Laufzeit von mehr als zwölf Monaten sprechen, der BGH toleriert allerdings Grundlaufzeiten von bis zu zwei Jahren. Das heißt: Aus einem Vertrag mit über zwei Jahren Laufzeit kommt man sofort heraus, bei kürzeren Verträgen kommt es auf die Umstände an. Viele Verträge verlängern sich automatisch um einen bestimmten Zeitraum, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Der BGH sieht eine automatische Verlängerung von maximal sechs Monaten als wirksam an (AZ XII ZR 193/95), was darüber hinaus geht, gilt als nicht zumutbar und ist deshalb unwirksam.

Die Kündigung des Vertrags im Fitnessstudio

  • Die Richter halten eine Frist von einem Monat vor Ablauf des Vertrages für korrekt. Vereinbarungen, die längere Fristen beinhalten, sind nach derzeit geltendem Recht unwirksam.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, aber nicht zwingend per Einschreiben. Es kann Ihnen allerdings viel Ärger ersparen, wenn Sie das Einschreiben mit Rückantwort wählen. Das ist der sicherste Beweis für das Eintreffen der Kündigung im Studio und es lässt sich nachverfolgen, wer das Kündigungsschreiben angenommen hat.
  • Bestehen Sie auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung – es gab schon Fälle, wo das Fitnessstudio Kündigungen nicht akzeptierte und stillschweigend Verträge beitragsfrei ruhen ließ und nach einigen Monaten wieder begann, Beiträge abzubuchen. Fehlt ein eindeutiger Kündigungsnachweis oder die Kündigungsbestätigung, fängt der Tanz von vorne an: Der Kunde muss weiterzahlen und Fristen einhalten.
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Bildnachweis (oberes Artikelbild): Kings Gym, Daniel Lobo/Flickr, CC BY 2.0