Joggen gehört mittlerweile zum Volkssport, gerade an den Wochenenden. Leider benehmen sich aber manche Läufer nicht wirklich als Verkehrsteilnehmer und das wird nicht nur von Autofahrern ungern gesehen. Gerade auch weil viele mit Kopfhörern durch die Gegend laufen und viele Hindernisse nicht rechtzeitig wahrnehmen. Doch auch für Jogger gelten einige Regel, die diese dann auch zu beachten haben.
1# Verkehrsrecht auch für Jogger
Da diese Läufer kein Fahrzeug benutzen um sich auf der Straße oder vielmehr auf dem Bürgersteig zu bewegen, kommt hier die Fußgängerregelung zum Zug. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unfall zwischen einem Jogger und einem Auto geschieht. Da wird dann zuerst überprüft, ob dieser beim Laufen Musik mit Kopfhörern gehört hat. Ist dies der Fall wird dann geprüft wie laut die Musik war, und in wieweit die Kopfhörer noch Umweltlaute durchlässt. Denn auch ein Jogger ist dazu verpflichtet zu schauen, ob die Straße frei ist oder besser noch einen Zebrastreifen zu benutzen. Wichtig kann auch sein, ob er überhaupt in der Lage war, noch die Hupe zu hören. War dies nicht der Fall, dann trägt der Jogger auf jeden Fall eine Teilschuld.
2# Mit Rücksicht geht es besser
So benehmen sich auch manche Jogger nicht gerade anständig, denn diese rennen manche Fußgänger fast um. Schlimmer noch wenn diese im Park laufen und dann eventuell noch über eine Hundeleine springen. Immer häufiger kommt es dann vor, dass ein Hund aus Schreck nicht nur bellt. Doch auch vor extra ausgeschilderten Hundewiesen wird da keine Rücksicht genommen, selbst wenn noch ein Schild wie Radfahren oder Joggen verboten da steht. In solchen Fällen haftet nicht der Hundehalter, wenn ein Hund auf dieser Wiese zubeißt. Denn in vielen Fällen vertragen sich beide nicht wirklich und daher sollten die Hinweisschilder ernst genommen werden.
Leider vergessen das viele beim Laufen, denn auch diese haben die Pflicht die Straße genau im Auge zu behalten. Ob dies nun der Gehsteig oder die Straße ist. Vor allem darf die Musik nur so laut gehört werden, dass es überhaupt möglich ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Da es leider in letzter Zeit immer häufiger zu Zwischenfällen, also Unfällen gekommen ist, sind sowohl die Polizei wie auch die Versicherungen daran interessiert den Unfallhergang ganz genau zu rekonstruieren. Ist der Jogger schuld, dann hat er hoffentlich eine gute Versicherung. Denn nicht immer sind die Autofahrer unaufmerksam und einfach die Straße zu überqueren geht schon zweimal nicht. Nicht umsonst bringt man schon Kindern bei, erst rechts, dann links und dann wieder rechts schauen. Erst wenn dann die kein Auto kommt, darf die Straße überquert werden. Das gilt natürlich dann auch für Jogger.
[adrotate banner=“13″]
3# Verkehrsregeln beachten ist Pflicht
Daher Jogger auch im Straßenverkehr, oder auch im Park, ihre Aufmerksamkeit auf die Umgebung richten. Natürlich ist es angenehm, beim Laufen Musik zu hören. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, solange die Geräusche aus der Umgebung noch wahrzunehmen sind. Vor allem mit ein wenig mehr Rücksicht geht dann vieles doch viel einfacher. Gerade auch wenn dann in einem Park auch noch Kinder unterwegs sind, denn diese schauen nicht ob da jemand gelaufen kommt. Ein Kind umzurennen kann mehr als nur Stress mit den Eltern geben. Schlimmer noch wenn sich das Kind verletzt hat, dann kommt noch zusätzlicher Ärger auf den Jogger zu. Also immer genau Schauen wohin jemand läuft und wer gerade in der Nähe ist (Quelle: Deutsche Anwaltsauskunft)
Jetzt bist du gefragt. Hattest du schon einmal ein brenzlige Situation im Park oder Straßenverkehr?
Ich achte im allegemeinen darauf nicht in der Innenstadt oder an befahrenen Straßen zu laufen. Entsprechend habe ich solche Probleme nur selten.
Und auch von Hundwiesen habe ich noch nicht gehört. Eher das Gegenteil ist der Fall: Hunde die in Vogelschutzgebieten frei herumlaufen und nicht nur Vögel sondern auch Läuferwaden jagen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Thema "Joggen im Park" ein praktisches Beispiel heute im Steglitzer Stadtpark, 12.8.14, 20:30 Uhr:
Ich stand am Wegesrand, direkt an der Teichumzäunung, um Vögel zu beobachten. Auf einmal kamen 20 kräftige Männer angelaufen und joggten um den Teich. Mehrmals streifte mich ein Lufthauch, wenn sie an mir vorbeirannten, zweimal berührte mich ihre Kleidung. Ich bat den Mann, der alle mit der Pfeife trainierte, daß man doch bitte mehr rechts rennen und einen Abstand zum Fußgänger einhalten möge. Die forsche Antwort lautete (während sie weiterrannten), daß man bereits rechts liefe (was nicht stimmte) und daß "ein Schritt beiseite helfen" würde – ich war damit gemeint. Als ich an den "Sportsgeist" appellierte, rief man mir "einer gegen zwanzig" zu, womit man mir deutlich machte, daß ich in der Minderheit sei und nichts zu vermelden hätte. Nichts änderte sich, man rannte weiterhin um Haaresbreite an mir vorbei, streifte mich.
Gibt es eigentlich keine Sportplätze mehr? Eine Grünanlage dient der Erholung aller Teilnehmer, da hat man als stärkerer Rücksicht auf andere zu nehmen! Oder darf ich mich jetzt auch auf einem Sportplatz direkt auf die Rennbahn setzen, während trainiert wird?
Mit freundlichen Grüßen
Kay Fischer
Hallo Kay,
es ist selbstverständlich, für mich zumindestens, dass Sportler und Parkbesucher gegenseitig Rücksicht nehmen. Zudem habe ich auch keinen Sportplatz in der Nähe, auf denen ich ausweichen könnte. Da ich aber noch nie einen Passanten oder Fahrradfahrer umgerannt habe, was auch daran liegt, dass ich beim Richtungswechsel einen Schulterblick mache, gehe ich weiterhin im Park Joggen. Aber wie sooft im Leben, gibt es immer ein paar Außnahmen (negativ). Aber wie oft warst du schon im Park und es nichts passiert?
Sportliche Grüße, Tom