Joggen gehört mittlerweile zum Volkssport, gerade an den Wochenenden. Leider benehmen sich aber manche Läufer nicht wirklich als Verkehrsteilnehmer und das wird nicht nur von Autofahrern ungern gesehen. Gerade auch weil viele mit Kopfhörern durch die Gegend laufen und viele Hindernisse nicht rechtzeitig wahrnehmen. Doch auch für Jogger gelten einige Regel, die diese dann auch zu beachten haben.

1# Verkehrsrecht auch für Jogger

Da diese Läufer kein Fahrzeug benutzen um sich auf der Straße oder vielmehr auf dem Bürgersteig zu bewegen, kommt hier die Fußgängerregelung zum Zug. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unfall zwischen einem Jogger und einem Auto geschieht. Da wird dann zuerst überprüft, ob dieser beim Laufen Musik mit Kopfhörern gehört hat. Ist dies der Fall wird dann geprüft wie laut die Musik war, und in wieweit die Kopfhörer noch Umweltlaute durchlässt. Denn auch ein Jogger ist dazu verpflichtet zu schauen, ob die Straße frei ist oder besser noch einen Zebrastreifen zu benutzen. Wichtig kann auch sein, ob er überhaupt in der Lage war, noch die Hupe zu hören. War dies nicht der Fall, dann trägt der Jogger auf jeden Fall eine Teilschuld.

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Grüne Fußgängerampel2# Mit Rücksicht geht es besser

So benehmen sich auch manche Jogger nicht gerade anständig, denn diese rennen manche Fußgänger fast um. Schlimmer noch wenn diese im Park laufen und dann eventuell noch über eine Hundeleine springen. Immer häufiger kommt es dann vor, dass ein Hund aus Schreck nicht nur bellt. Doch auch vor extra ausgeschilderten Hundewiesen wird da keine Rücksicht genommen, selbst wenn noch ein Schild wie Radfahren oder Joggen verboten da steht. In solchen Fällen haftet nicht der Hundehalter, wenn ein Hund auf dieser Wiese zubeißt. Denn in vielen Fällen vertragen sich beide nicht wirklich und daher sollten die Hinweisschilder ernst genommen werden.

Leider vergessen das viele beim Laufen, denn auch diese haben die Pflicht die Straße genau im Auge zu behalten. Ob dies nun der Gehsteig oder die Straße ist. Vor allem darf die Musik nur so laut gehört werden, dass es überhaupt möglich ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Da es leider in letzter Zeit immer häufiger zu Zwischenfällen, also Unfällen gekommen ist, sind sowohl die Polizei wie auch die Versicherungen daran interessiert den Unfallhergang ganz genau zu rekonstruieren. Ist der Jogger schuld, dann hat er hoffentlich eine gute Versicherung. Denn nicht immer sind die Autofahrer unaufmerksam und einfach die Straße zu überqueren geht schon zweimal nicht. Nicht umsonst bringt man schon Kindern bei, erst rechts, dann links und dann wieder rechts schauen. Erst wenn dann die kein Auto kommt, darf die Straße überquert werden. Das gilt natürlich dann auch für Jogger.

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3# Verkehrsregeln beachten ist Pflicht

Daher Jogger auch im Straßenverkehr, oder auch im Park, ihre Aufmerksamkeit auf die Umgebung richten. Natürlich ist es angenehm, beim Laufen Musik zu hören. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, solange die Geräusche aus der Umgebung noch wahrzunehmen sind. Vor allem mit ein wenig mehr Rücksicht geht dann vieles doch viel einfacher. Gerade auch wenn dann in einem Park auch noch Kinder unterwegs sind, denn diese schauen nicht ob da jemand gelaufen kommt. Ein Kind umzurennen kann mehr als nur Stress mit den Eltern geben. Schlimmer noch wenn sich das Kind verletzt hat, dann kommt noch zusätzlicher Ärger auf den Jogger zu. Also immer genau Schauen wohin jemand läuft und wer gerade in der Nähe ist (Quelle: Deutsche Anwaltsauskunft)

Jetzt bist du gefragt. Hattest du schon einmal ein brenzlige Situation im Park oder Straßenverkehr?